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Infos von Tischtennis Baden-Württemberg e.V.
Rundschreiben an die Vereine Nr. 8-2020 vom 26.06.2020
Neue Landesverordnung Baden-Württemberg: große Erleichterungen für Tischtennis!
Am 23. Juni wurde von der Landesregierung die ab dem 01.07.2020 gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg komplett überarbeitet und verabschiedet. Darüber hinaus gilt – und dies ist nun für unseren Tischtennissport wichtig – die sog. „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport“. Sie regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg und wurde am gestrigen 25. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 1. Juli. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen zu Sportstätten, zu Sportwettkämpfen sowie zu Profi-und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden. Sie finden diese Verordnung m Internet unter:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen:
Für Sportvereine ist bei Veranstaltungen eine zeitliche Staffelung mit ansteigender Personenzahlen (z.B. Mitgliederversammlungen ab 01.07.2020 bis zu 250 Personen mit festen Sitzplätzen) festgelegt.
Trainings-Gruppengröße: jetzt 20 statt bisher 10 Trainingsteilnehmer.
Sport-, Spiel- oder Übungssituationen können ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden (und damit auch die Möglichkeit, Doppel zu spielen).
Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten und damit auch im Tischtennis wieder zulässig.
Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Wettkämpfe bis 100 Sportler und bis 100 Zuschauer sind wieder erlaubt. [Anmerkung: Dies wird in dieser Größenordnung bei Berücksichtigung der Abstandsregeln sicherlich nicht möglich sein. Vielmehr ist Kontakt mit den örtlichen Behörden aufzunehmen.]
Gleichzeitig fordern wir alle Vereine dringend auf, weiterhin äußerst vorsichtig zu sein, um keine Infektionsfälle zu riskieren. So sind u.a. weiterhin einzuhalten:
– Hygiene-Konzept erstellen/überarbeiten und mit der örtlichen Behörde abstimmen
– kein Körperkontakt wie Händeschütteln und Umarmen
– Abstandsregel (1,50 m) einhalten (außer in Trainings- und Spielsituationen) [Anmerkung: Hier erscheint uns wichtig, sich auf TT-typische Formen zu beschränken und z.B. Aufwärmspiele etc. mit Körperkontakt strikt zu unterlassen.]
– Dokumentationspflicht der Trainings- und Wettkampfteilnehmer
gez.
Geschäftsführer TTBW
Anmerkung der sportlichen Leitung des TTSV:
Der TTSV wird auf der Grundlage der neuen Regelungen in den nächsten Tagen sein bisheriges Konzept anpassen und es mit der Stadt als örtliche Behörde bzw. Eigentümerin der Alten Halle abstimmen. Anschließend erfolgt eine Meldung an die Miglieder, wie es mit dem Training weitergeht.
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